Zugelassene Rentenberaterin

Ihre Rente rechtssicher klären

Unabhängige Rechtsdienstleistung rund um die gesetzliche Rentenversicherung. Ich kläre Ihre Ansprüche, stelle Anträge und vertrete Sie gegenüber der Deutschen Rentenversicherung.

  • Individuelle Beratung

    Maßgeschneiderte Lösungen für Ihre Situation

  • Transparente Kosten

    Klare Preise ohne versteckte Gebühren

  • Langfristige Betreuung

    Beratung und Vertretung als Rechtsdienstleistung

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Meine Qualifikationen

  • Unabhängige Rentenberaterin
  • Spezialisierung auf Altersvorsorge
  • Bachelor of Laws – Sozialversicherungsrecht
  • Master of Science – Rentenrecht

Über mich

Als zugelassene Rentenberaterin unterstütze ich Sie bei allen Fragen rund um die gesetzliche Rentenversicherung und vertrete Ihre Interessen gegenüber der Deutschen Rentenversicherung.

Neben meinem Bachelor of Laws im Sozialversicherungsrecht mit Schwerpunkt Rentenrecht verfüge ich über einen Master of Science in Rentenrecht. Diese Vertiefung verbindet juristische Spezialisierung mit der Praxis der gesetzlichen Rentenversicherung und kommt meiner Mandantschaft in der Beratung und Vertretung gegenüber Behörden zugute.

Im Anschluss war ich bei der Deutschen Rentenversicherung Bund tätig. Dort konnte ich umfassende Einblicke in die behördliche Praxis, Entscheidungsprozesse und Bewertungsmaßstäbe der Rentenversicherung gewinnen. Diese Erfahrung ermöglicht mir heute, Ihre Anliegen aus beiden Perspektiven zu verstehen – aus Sicht der Behörde und aus Sicht der Versicherten.

Als Rentenberaterin biete ich Ihnen eine unabhängige Rechtsdienstleistung. Ich berate Sie persönlich, prüfe Ihre Unterlagen, stelle Anträge und begleite Sie bei Bedarf auch im Widerspruchs- und Klageverfahren.

Ich lege großen Wert auf verständliche Beratung, transparente Einschätzungen und eine individuelle Betreuung. Ziel meiner Arbeit ist es, Ihre Rentenansprüche vollständig zu klären und sicher durchzusetzen.

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Meine Leistungen

Umfassende Beratung für Ihre sichere Altersvorsorge

Antragstellung

Unterstützung bei der Rentenantragstellung

Eine korrekte Rentenberechnung setzt voraus, dass alle Versicherungszeiten, Beitragszeiten und gegebenenfalls Versorgungsausgleiche vollständig und richtig berücksichtigt sind. Ich unterstütze Sie gezielt bei der Klärung und Antragstellung in diesen sensiblen Bereichen.

Klärung des Versicherungskontos

Ein vollständig geklärtes Versicherungskonto ist die Grundlage jeder Rentenantragstellung. Ich übernehme für Sie:

  • Prüfung Ihres bestehenden Versicherungskontos
  • Identifikation fehlender oder fehlerhafter Versicherungszeiten
  • Antragstellung zur Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung
  • Unterstützung bei der Anerkennung von Schul-, Ausbildungs-, Beschäftigungs-, Pflege- und Erziehungszeiten
  • Begleitung bis zum Abschluss der Kontenklärung

Beiträge und Beitragszeiten

Unvollständige oder falsch zugeordnete Beitragszeiten können sich unmittelbar auf die Rentenhöhe auswirken. Meine Leistungen umfassen:

  • Prüfung aller Pflicht-, freiwilligen und nachträglichen Beitragszeiten
  • Klärung von Beitragslücken und Sonderzeiten
  • Beratung zu freiwilligen Beiträgen und deren rentenrechtlicher Wirkung
  • Unterstützung bei Anträgen zur Nachzahlung von Beiträgen
  • Abstimmung mit Versicherungsträgern und Klärung von Rückfragen

Versorgungsausgleich

Wenn Sie sich gerade scheiden lassen, so werden Sie wahrscheinlich einen Versorgungsausgleich durchführen lassen. Ich unterstütze Sie bei:

  • Prüfung rentenrechtlich relevanter Versorgungsausgleichszeiten
  • Klärung der Auswirkungen von Scheidung oder Aufhebung einer Ehe auf Ihre Rentenansprüche
  • Antragstellung zur Berücksichtigung oder Neuberechnung von Rentenansprüchen
  • Unterstützung bei der Zusammenstellung erforderlicher Unterlagen
  • Kommunikation mit Rentenversicherungsträgern und beteiligten Stellen

Ihr Vorteil

Durch eine sorgfältige Prüfung und fachgerechte Antragstellung stelle ich sicher, dass alle relevanten Zeiten berücksichtigt werden und Ihre Rentenansprüche vollständig gewahrt bleiben.


Rentenantrag stellen – kompetente Unterstützung von Anfang an

Die Beantragung einer Rente ist für viele Menschen mit Unsicherheiten verbunden. Formulare, Fristen und Nachweise sind komplex, Fehler können zu Verzögerungen oder finanziellen Nachteilen führen. Ich unterstütze Sie bei der vollständigen und korrekten Antragstellung – persönlich, transparent und zuverlässig.

Meine Unterstützung bei der Rentenantragstellung

Ich begleite Sie Schritt für Schritt durch den gesamten Antragsprozess:

  • Prüfung Ihrer rentenrechtlichen Voraussetzungen
  • Beratung zur passenden Rentenart (z. B. Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Hinterbliebenenrente)
  • Vollständige Vorbereitung und Ausfüllung der Antragsunterlagen
  • Zusammenstellung und Prüfung aller erforderlichen Nachweise
  • Einreichung des Rentenantrags bei dem zuständigen Rentenversicherungsträger
  • Klärung von Rückfragen und Unterstützung im laufenden Verfahren

Ihre Vorteile

  • Vermeidung von Formfehlern und Fristversäumnissen
  • Zeitersparnis und Entlastung
  • Individuelle Beratung auf Basis Ihrer persönlichen Situation
  • Transparente Abläufe und klare Kommunikation

Für wen ist meine Beratung geeignet?

Meine Rentenberatung richtet sich an:

  • Versicherte kurz vor dem Renteneintritt
  • Personen mit unterbrochenen Erwerbsbiografien
  • Antragsteller bei Erwerbsminderung
  • Hinterbliebene, die Ansprüche prüfen lassen möchten

Persönliche Beratung vereinbaren

Gerne bespreche ich Ihre Situation mit Ihnen in einem persönlichen Beratungsgespräch und kläre, welche Schritte für Ihre Antragstellung notwendig sind.

Kontaktieren Sie mich frühzeitig, damit Ihre Rentenansprüche vollständig und korrekt geltend gemacht werden können.

Widerspruchs- und Klageverfahren

Vertretung im Widerspruchs- und Klageverfahren

Bescheide der Rentenversicherung sind nicht immer korrekt oder vollständig. Fehlerhafte Bewertungen von Versicherungszeiten, Beiträgen oder Rentenansprüchen können erhebliche finanzielle Auswirkungen haben. Ich vertrete Ihre Interessen konsequent im Widerspruchs- und Klageverfahren und sorge für eine fundierte rechtliche und fachliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

Widerspruchsverfahren

Ein Widerspruch ist häufig der erste und entscheidende Schritt, um fehlerhafte Bescheide korrigieren zu lassen. Ich unterstütze Sie bei:

  • Prüfung von Renten-, Versicherungs- und Beitragsbescheiden
  • Fachlicher und rechtlicher Bewertung der Erfolgsaussichten
  • Fristgerechter Einlegung und Begründung des Widerspruchs
  • Aufbereitung und Einreichung ergänzender Nachweise
  • Kommunikation mit der Deutschen Rentenversicherung und anderen beteiligten Stellen
  • Begleitung bis zur abschließenden Entscheidung

Klageverfahren vor den Sozialgerichten

Führt das Widerspruchsverfahren nicht zum gewünschten Ergebnis, begleite ich Sie durch das sozialgerichtliche Klageverfahren. Meine Leistungen umfassen:

  • Prüfung des Widerspruchsbescheids und der Klagevoraussetzungen
  • Vorbereitung und Einreichung der Klage beim zuständigen Sozialgericht
  • Strukturierte Darstellung des Sachverhalts und der rechtlichen Argumentation
  • Unterstützung bei der Beweisführung und Unterlagenzusammenstellung
  • Begleitung während des gesamten gerichtlichen Verfahrens
  • Laufende Information über den Verfahrensstand

Anwendungsbereiche

Meine Unterstützung im Widerspruchs- und Klageverfahren erstreckt sich auf alle relevanten Bereiche:

  • Rente (z. B. Rentenart, Rentenbeginn, Rentenhöhe, Erwerbsminderung)
  • Versicherung (z. B. Anerkennung von Versicherungszeiten, Kontenklärung)
  • Beiträge (z. B. Beitragszeiten, Nachzahlungen, freiwillige Beiträge)
  • Versorgungsausgleich (z. B. Prüfen und Klären des Versicherungsverlaufs)

Ihre Vorteile

  • Fachlich fundierte und strukturierte Verfahrensführung
  • Wahrung aller Fristen und formalen Anforderungen
  • Transparente Einschätzung von Chancen und Risiken
  • Entlastung von bürokratischem und rechtlichem Aufwand

Persönliche Beratung

Ich prüfe Ihren Bescheid sorgfältig und berate Sie individuell, ob ein Widerspruch oder eine Klage sinnvoll ist.

Ziel ist stets die vollständige Durchsetzung Ihrer rentenrechtlichen Ansprüche.

Altersrente

Beratung zu allen Altersrentenarten

Was ist die Altersrente?

Die Altersrente ist die Standardform der Rente in Deutschland. Sie wird nach Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze gezahlt und basiert auf den geleisteten Beiträgen zur Rentenversicherung.

Voraussetzungen

  • Mindestversicherungszeit (Wartezeit) – unterscheidet sich je nach Rentenart
  • Erreichen der Regelaltersgrenze je nach Geburtsjahrgang

Höhe der Altersrente

Die Rentenhöhe richtet sich nach Ihren persönlichen Entgeltpunkten, dem aktuellen Rentenwert sowie dem Zugangsfaktor und dem Rentenartfaktor.

Ihre persönlichen Entgeltpunkte sind für die Rentenhöhe ein entscheidender Faktor. Um Ihre persönlichen Entgeltpunkte zu errechnen, wird Ihr Verdienst mit dem Durchschnittsverdienst aller Versicherten verglichen. Entspricht Ihr Verdienst dem Durchschnittsverdienst, so erhalten Sie genau 1,0 Entgeltpunkt. Haben Sie mehr oder weniger als der Durchschnittsverdienst verdient, so verringert oder erhöht sich der Wert Ihrer persönlichen Entgeltpunkte.

Der aktuelle Rentenwert gibt den Gegenwert zu einem Entgeltpunkt an. Der Rentenwert wird jährlich an die wirtschaftliche Situation angepasst. Seit dem 01.07.2025 beträgt er 40,79 Euro.

Der Zugangsfaktor berücksichtigt Zu- und Abschläge bei Ihrer Rente. Zuschläge gibt es zum Beispiel, wenn Sie mit dem Rentenbeginn über Ihre Regelaltersgrenze hinaus warten. Abschläge erhalten Sie z. B., wenn Sie vorzeitig in Rente gehen. Gehen Sie genau zu Ihrer Regelaltersgrenze in Rente, so beträgt der Zugangsfaktor 1,0.

Der Rentenartfaktor richtet sich nach der Art Ihrer Rente. Bei Altersrenten beträgt der Rentenartfaktor 1,0.

Arten der Altersrente

Regelaltersrente

Die Regelaltersrente wird nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze gezahlt. Sie kann nicht vorzeitig in Anspruch genommen werden, dadurch wird diese abschlagsfrei gezahlt.

  • Wartezeit 5 Jahre
  • Erreichen der Regelaltersgrenze je nach Geburtsjahrgang
Altersrente für langjährig Versicherte

Die Altersrente für langjährig Versicherte können Sie ab dem 63. Lebensjahr mit Abschlägen und ab dem 67. Lebensjahr abschlagsfrei in Anspruch nehmen. Versicherte mit mindestens 35 Beitragsjahren können diese Rente vorzeitig beantragen.

  • Wartezeit 35 Jahre
  • Erreichen des 63. Lebensjahres
Altersrente für besonders langjährig Versicherte

Sie können mit mindestens 45 Versicherungsjahren diese Rente abschlagsfrei vorzeitig beziehen.

  • Wartezeit 45 Jahre
  • Erreichen des 65. Lebensjahres
Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Sie können die Altersrente für schwerbehinderte Menschen vorzeitig in Anspruch nehmen. Die Schwerbehinderung muss zum Zeitpunkt des Rentenbeginns vorliegen. Bitte beachten Sie, dass eine Schwerbehinderung erst ab einem Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50 vorliegt. Fällt eine Schwerbehinderung aufgrund von Befristung nach Beginn der Rente weg, so ist dies unschädlich für Ihre Rente.

Sie können die Rente abschlagsfrei ab dem 65. Lebensjahr in Anspruch nehmen. Mit Abschlägen ist ein Rentenbeginn ab dem 62. Lebensjahr möglich.

  • Wartezeit 35 Jahre
  • Anerkannte Schwerbehinderung (mindestens GdB 50)

Antragstellung – meine Leistung für Sie

  • Vollständige Antragsunterlagen vorbereiten
  • Prüfung von Nachweisen und Versicherungszeiten
  • Einreichung bei der Deutschen Rentenversicherung
  • Beratung zu Vor- und Nachteilen eines vorzeitigen Rentenbeginns

Häufige Fragen zur Altersrente

Kann ich die Altersrente vorzeitig beantragen?

Oft ist ein vorzeitiger Rentenbeginn möglich. Gerne prüfe ich Ihren individuellen Fall und gebe Ihnen Auskunft darüber, ob und ab wann Sie vorzeitig in Rente gehen können.

Welche Abschläge fallen bei vorzeitiger Rente an?

Pro Monat, den Sie vorzeitig in Rente gehen, wird Ihre Rente um 0,3 % verringert. Maximal haben Sie insgesamt einen Abschlag von 14,4 %.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Gerne übernehme ich für Sie die vollständige Antragstellung und führe Sie durch den gesamten Prozess bis zur Rentenbewilligung.

Hinterbliebenenrente

Absicherung für Angehörige

Was ist die Hinterbliebenenrente?

Die Hinterbliebenenrente soll Unterhaltszahlungen einer unterhaltspflichtigen Person, z. B. des Ehepartners oder Elternteils, ein Stück weit kompensieren. Sie dient zur finanziellen Absicherung der hinterbliebenen Person. Sie erhalten eine Hinterbliebenenrente, wenn Ihr (ehemaliger) Ehepartner oder Ihr Elternteil verstorben ist.

Der Rentenbeginn richtet sich nach dem Datum des Todes sowie der Antragstellung.

Voraussetzungen

  • Ihr (ehemaliger) Ehepartner oder Elternteil(e) sind verstorben
  • Die verstorbene Person hat die Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 5 Jahren erfüllt (Ausnahme: Erziehungsrente)

Höhe der Hinterbliebenenrente

Die Rentenhöhe richtet sich nach den persönlichen Entgeltpunkten, dem aktuellen Rentenwert sowie dem Zugangsfaktor und dem Rentenartfaktor.

Da Witwen- und Witwerrenten sowie Waisenrenten aus der Versicherung des Verstorbenen gezahlt werden, sind jeweils die persönlichen Entgeltpunkte des Verstorbenen für die Rentenberechnung entscheidend. Die Erziehungsrente bildet hier die Ausnahme: Diese wird aus Ihrer Versicherung gezahlt, daher sind Ihre persönlichen Entgeltpunkte entscheidend.

Um persönliche Entgeltpunkte zu errechnen, wird der Verdienst mit dem Durchschnittsverdienst aller Versicherten verglichen. Entspricht der Verdienst dem Durchschnittsverdienst, so wird genau 1,0 Entgeltpunkt erhalten. Wurde mehr oder weniger als der Durchschnittsverdienst verdient, so verringert oder erhöht sich der Wert der persönlichen Entgeltpunkte.

Der aktuelle Rentenwert gibt den Gegenwert zu einem Entgeltpunkt an. Der Rentenwert wird jährlich an die wirtschaftliche Situation angepasst. Seit dem 01.07.2025 beträgt er 40,79 Euro.

Der Zugangsfaktor berücksichtigt Zu- und Abschläge bei Ihrer Rente. Wenn der verstorbene Versicherte vor Vollendung des 65. Lebensjahres verstorben ist, so wird der Zugangsfaktor jeweils um 0,003 je vollen Kalendermonat bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres gemindert. Dies entspricht einem Abschlag von 0,3 % je Kalendermonat. Bei den Hinterbliebenenrenten beträgt der Rentenabschlag maximal 10,8 %.

Der Rentenartfaktor richtet sich nach der Art Ihrer Rente. Bei kleinen Witwen- und Witwerrenten beträgt der Rentenartfaktor nach Ablauf des Sterbevierteljahrs 0,3333, bei großen Witwen- und Witwerrenten 0,7333. Bei Halbwaisenrenten beträgt der Rentenartfaktor 0,1333, bei Vollwaisenrenten 0,2667.

Einkommensanrechnung

Ist Ihr Ehepartner ab dem 01.01.1985 verstorben, so ist grundsätzlich Ihr Einkommen auf Ihre Hinterbliebenenrente anzurechnen. Eine Ausnahme gibt es nur, wenn Sie bis zum 31.12.1988 das alte Recht (gültig bis zum 31.12.1985) gewählt haben.

Sie haben einen Freibetrag von 1076,86 Euro monatlich. Für jedes waisenrentenberechtigte Kind wird der Freibetrag um 228,42 Euro erhöht. Wenn Ihr Einkommen den Freibetrag übersteigt, so wird dieses zu 40 % angerechnet.

Arten der Hinterbliebenenrente

Witwen- und Witwerrente

Sie erhalten eine Witwen- oder Witwerrente, wenn Ihr Ehepartner verstorben ist. Es wird unterschieden zwischen der kleinen und der großen Hinterbliebenenrente.

Sie erhalten die kleine Witwen- oder Witwerrente, wenn Sie jünger als 47 Jahre sind und kein Kind erziehen oder erwerbsgemindert sind. Sie wird für längstens 2 Jahre gezahlt.

Sie erhalten die große Witwen- oder Witwerrente, wenn Sie ein minderjähriges Kind erziehen, erwerbsgemindert sind oder das Mindestalter erreicht haben. Das Mindestalter beträgt im Todesjahr 2025 46 Jahre und 4 Monate, im Todesjahr 2026 46 Jahre und 6 Monate.

Einkommensanrechnung: Aktuell beträgt der Freibetrag 1076,86 Euro/Monat. Über dem Freibetrag wird Ihr erzieltes Einkommen zu 40 % angerechnet. Angerechnet werden Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit, Erwerbsersatzeinkommen wie ALG I, Krankengeld oder Renten der gesetzlichen Rentenversicherung, Zinseinkünfte aus eigenem Vermögen, Gewinne aus Verkäufen, Miet- und Pachteinnahmen, Betriebsrenten, Renten aus privaten Lebens-, Renten- oder Unfallversicherungen, Elterngeld sowie vergleichbare ausländische Einkommen.

Gibt es die Möglichkeit, länger als zwei Jahre die kleine Witwen- oder Witwerrente zu beziehen? Wenn Sie vor 2002 geheiratet haben und ein Ehepartner vor dem 02.01.1962 geboren ist, so erhalten Sie die kleine Witwen- oder Witwerrente unbegrenzt.

  • Nachweis der Ehe oder Lebenspartnerschaft
  • Ihr verstorbener Ehepartner hat die Wartezeit von 5 Jahren erfüllt
  • Sie haben nicht erneut geheiratet
Waisenrente

Waisenrente erhalten Sie als Kind eines verstorbenen Versicherten. Ist ein Elternteil verstorben, so haben Sie Anspruch auf die Halbwaisenrente. Eine Vollwaisenrente erhalten Sie, wenn beide Elternteile verstorben sind.

Einkommensanrechnung: Seit dem 01.07.2015 findet bei Waisenrenten keine Einkommensanrechnung statt.

  • Sie sind minderjährig oder befinden sich in einer Ausbildung oder einem Studium
  • Ihr verstorbenes Elternteil war rentenversichert und hat die Wartezeit von 5 Jahren erfüllt
Erziehungsrente

Verstirbt Ihr ehemaliger Ehepartner und Sie erziehen aktuell ein minderjähriges Kind, so können Sie Anspruch auf Erziehungsrente haben. Die Erziehungsrente soll die Unterhaltszahlungen Ihres verstorbenen Ehepartners ein Stück weit kompensieren. Zu beachten ist, dass Ihr eigenes Einkommen auf die Rente angerechnet wird.

Einkommensanrechnung: Aktuell beträgt der Freibetrag 1076,86 Euro/Monat. Der Freibetrag wird um 228,43 Euro/Monat für jedes Kind erhöht. Übersteigt Ihr Einkommen diesen Freibetrag, so wird 40 % Ihres Einkommens auf die Erziehungsrente angerechnet.

Wie lange wird die Erziehungsrente gezahlt? Sie erhalten die Erziehungsrente bis zum 18. Geburtstag Ihres Kindes. Haben Sie mehrere Kinder, so wird der 18. Geburtstag des jüngsten Kindes als Enddatum herangezogen.

Können mehrere Kinder berücksichtigt werden? Ja, wenn Sie mehrere Kinder haben, wird dies in der Berechnung der Erziehungsrente entsprechend berücksichtigt.

  • Ihre Ehe wurde nach dem 30.06.1977 geschieden
  • Ihr geschiedener Ehepartner ist verstorben
  • Sie erziehen ein minderjähriges Kind (dies kann auch ein Kind des geschiedenen Ehepartners sein)
  • Ihr verstorbener ehemaliger Ehepartner war rentenversichert
  • Sie haben nicht erneut geheiratet
  • Sie haben die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht

Antragstellung – meine Leistung für Sie

  • Vollständige Antragsunterlagen vorbereiten
  • Prüfung von Nachweisen und Versicherungszeiten
  • Beratung zur Einkommensanrechnung
  • Einreichung bei der Deutschen Rentenversicherung

Häufige Fragen zur Hinterbliebenenrente

Wann habe ich Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente?

Wenn entweder Ihr (ehemaliger) Ehepartner verstorben ist oder mindestens eines Ihrer Elternteile.

Bis wann muss ich den Rentenantrag stellen?

Damit Ihre Rente ab Todestag bzw. Folgemonat beginnt, müssen Sie den Rentenantrag innerhalb von 3 Monaten nach dem Todestag stellen. Gerne unterstütze ich Sie im gesamten Prozess und übernehme die Antragstellung.

Kann ich kurzfristig einen Vorschuss auf meine Rente erhalten?

Im sogenannten Sterbevierteljahr (die ersten 3 Monate nach dem Todestag) können Sie die bisherige Altersrente Ihres verstorbenen Ehepartners ohne weitere Prüfung Ihres Einkommens und ohne vollständigen Rentenantrag erhalten. Oftmals übernehmen Bestatter die Beantragung des Vorschusses für Sie. Sollte dies nicht geschehen sein, so übernehme ich dies gerne für Sie.

Ich möchte wieder heiraten. Wirkt sich das auf meinen Bezug von Witwen- oder Witwerrente aus?

Ja, wenn Sie erneut heiraten, haben Sie keinen Anspruch mehr auf Ihre Witwen- oder Witwerrente. Sollte die erneute Ehe aufgelöst oder für nichtig erklärt werden, so können Sie eine Witwen- oder Witwerrente nach dem vorletzten Ehegatten erhalten.

Sie können außerdem eine einmalige Rentenabfindung beantragen. Gerne kümmere ich mich um den gesamten Prozess.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Gerne übernehme ich für Sie die vollständige Antragstellung und gehe mit Ihnen alle erforderlichen Unterlagen und Nachweise durch.

Erwerbsminderungsrente

Absicherung bei Krankheit

Was ist die Erwerbsminderungsrente?

Die Erwerbsminderungsrente wird gezahlt, wenn Sie dauerhaft erkrankt sind und durch die Erkrankung Ihren Beruf nicht mehr ausüben können.

Der Rentenbeginn richtet sich nach dem Eintritt Ihrer Erkrankung sowie der Antragstellung.

Es wird zwischen einer vollen und einer teilweisen Erwerbsminderungsrente unterschieden.

Voraussetzungen

  • Dauerhafte gesundheitliche Einschränkung der Erwerbsfähigkeit
  • Mindestversicherungszeit (Wartezeit) von 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung
  • In den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen 3 Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit gezahlt worden sein

Höhe der Erwerbsminderungsrente

Die Rentenhöhe richtet sich nach Ihren persönlichen Entgeltpunkten, dem aktuellen Rentenwert sowie dem Zugangsfaktor und dem Rentenartfaktor.

Ihre persönlichen Entgeltpunkte sind für die Rentenhöhe ein entscheidender Faktor. Um Ihre persönlichen Entgeltpunkte zu errechnen, wird Ihr Verdienst mit dem Durchschnittsverdienst aller Versicherten verglichen. Entspricht Ihr Verdienst dem Durchschnittsverdienst, so erhalten Sie genau 1,0 Entgeltpunkt. Haben Sie mehr oder weniger als der Durchschnittsverdienst verdient, so verringert oder erhöht sich der Wert Ihrer persönlichen Entgeltpunkte.

Der aktuelle Rentenwert gibt den Gegenwert zu einem Entgeltpunkt an. Der Rentenwert wird jährlich an die wirtschaftliche Situation angepasst. Seit dem 01.07.2025 beträgt er 40,79 Euro.

Der Zugangsfaktor berücksichtigt Zu- und Abschläge bei Ihrer Rente. Wenn Sie Erwerbsminderungsrente mit Vollendung des 65. Lebensjahres in Anspruch nehmen, so wird der Zugangsfaktor jeweils um 0,003 je vollen Kalendermonat der vorzeitigen Inanspruchnahme gemindert. Dies entspricht einem Abschlag von 0,3 Prozent je Kalendermonat. Bei den Erwerbsminderungsrenten beträgt der Rentenabschlag maximal 10,8 %.

Der Rentenartfaktor richtet sich nach der Art Ihrer Rente. Bei Renten wegen voller Erwerbsminderung beträgt der Rentenartfaktor 1,0. Bei Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung beträgt der Rentenartfaktor 0,5.

Hinzuverdienst

Erwerbsminderungsrenten können seit dem 01.01.2023 mit einer sogenannten dynamischen Hinzuverdienstgrenze bezogen werden.

Für volle Erwerbsminderungsrenten beträgt die Hinzuverdienstgrenze 2025 19.661,25 Euro, für teilweise Erwerbsminderungsrenten 39.322,50 Euro.

Bitte beachten Sie, dass auch Sozialleistungen (zum Beispiel Krankengeld oder Arbeitslosengeld) als Hinzuverdienst zählen. Als Hinzuverdienst wird das der Sozialleistung zugrunde liegende monatliche Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen genommen.

Formen der Erwerbsminderungsrente

Teilweise Erwerbsminderung

Um die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung zu erhalten, müssen Sie mindestens 3 Std./Tag und unter 6 Std./Tag arbeitsfähig sein.

Ihre Arbeitsfähigkeit wird durch den ärztlichen Dienst der Deutschen Rentenversicherung unter Einbeziehung von Befunden Ihrer Ärzte sowie eventueller Gutachter und Entlassungsberichte eingeschätzt.

Hinzuverdienst: Teilweise Erwerbsminderungsrenten können seit 1. Januar 2023 unter Beachtung dynamischer Hinzuverdienstgrenzen bezogen werden. Seit 2025 beträgt die Hinzuverdienstgrenze 39.322,50 Euro.

  • Dauerhafte gesundheitliche Einschränkung der Erwerbsfähigkeit von mindestens 3 Std./Tag und unter 6 Std./Tag
  • Wartezeit 5 Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung
  • In den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen 3 Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit gezahlt worden sein
Volle Erwerbsminderung

Um die Rente wegen voller Erwerbsminderung zu erhalten, müssen Sie unter 3 Std./Tag arbeitsfähig sein.

Ihre Arbeitsfähigkeit wird durch den ärztlichen Dienst der Deutschen Rentenversicherung unter Einbeziehung von Befunden Ihrer Ärzte sowie eventueller Gutachter und Entlassungsberichte eingeschätzt.

Hinzuverdienst: Volle Erwerbsminderungsrenten können seit 1. Januar 2023 unter Beachtung dynamischer Hinzuverdienstgrenzen bezogen werden. Seit 2025 beträgt die Hinzuverdienstgrenze 19.661,25 Euro.

  • Dauerhafte gesundheitliche Einschränkung der Erwerbsfähigkeit unter 3 Std./Tag
  • Wartezeit 5 Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung
  • In den letzten 5 Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung müssen 3 Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit gezahlt worden sein

Antragstellung – meine Leistung für Sie

  • Vollständige Antragsunterlagen vorbereiten
  • Prüfung von Nachweisen und Versicherungszeiten
  • Beratung zu Hinzuverdienstmöglichkeiten
  • Einreichung bei der Deutschen Rentenversicherung

Häufige Fragen zur Erwerbsminderungsrente

Meine Erwerbsminderungsrente wurde abgelehnt. Kann ich da noch etwas machen?

Gerne prüfe ich für Sie, ob ein Widerspruch und eine Klage in Ihrem individuellen Fall Sinn macht. Ich werde Sie über die Erfolgsaussichten aufklären und Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten erläutern.

Bei mir ist eine Reha geplant bzw. wurde durchgeführt. Macht dann ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente Sinn?

Dies kommt ganz auf das ärztliche Votum in Ihrem Reha-Entlassungsbericht an. Wurden Sie mit einem vollschichtigen Arbeitsvermögen (über 6 Std./Tag Arbeit möglich) entlassen, so ist eine sofortige Antragstellung nicht empfehlenswert.

Wurden Sie mit einem Arbeitsvermögen von unter 6 Std./Tag entlassen, so ist eine sofortige Antragstellung ratsam. Oftmals werden Sie auch direkt von der Deutschen Rentenversicherung zur Antragstellung aufgefordert.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Gerne übernehme ich für Sie die vollständige Antragstellung und gehe mit Ihnen alle erforderlichen Unterlagen und medizinischen Dokumente durch.

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Ich kläre Ihre Ansprüche und vertrete Sie gegenüber der Deutschen Rentenversicherung.

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um meine Rentenberatung.

Was kostet eine Rentenberatung?

Die Kosten richten sich nach dem Umfang der Beratung. Ein erstes Kennenlerngespräch ist kostenlos und unverbindlich. In diesem Gespräch besprechen wir auch die weiteren Kosten transparent. Ich arbeite mit fairen, festen Preisen, keine versteckten Gebühren oder Provisionen.

Gut zu wissen: Die Beratungskosten sind als Werbungskosten steuerlich absetzbar. In vielen Fällen übernimmt Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten. Bei erfolgreichem Widerspruch oder Klage können die Kosten auch von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) erstattet werden.

Kann ich auch als Selbstständiger eine Rente erhalten?

Ja. Viele Selbstständige sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert – etwa Handwerkerinnen und Handwerker, Lehrende, Pflegekräfte sowie Künstlerinnen und Publizisten. Wer nicht pflichtversichert ist, kann freiwillige Beiträge zahlen oder eine Pflichtversicherung auf Antrag beantragen.

Ich prüfe Ihren Versicherungsverlauf, kläre welche Zeiten bereits zählen und ob die Wartezeit für Ihren Rentenanspruch erfüllt ist.

Zur privaten oder betrieblichen Altersvorsorge berate ich nicht. Meine Zulassung als Rentenberaterin umfasst ausschließlich die gesetzliche Rentenversicherung.

Verkaufen Sie Altersvorsorgeprodukte?

Nein, das tue ich nicht!

Kann ich auch online beraten werden?

Ja, selbstverständlich! Ich biete Beratungen auch per Video-Call oder telefonisch an. So können Sie bequem von zu Hause aus beraten werden. Alle notwendigen Unterlagen können digital übermittelt werden.

Welche Unterlagen benötige ich für die Beratung?

Für eine umfassende Beratung sind folgende Unterlagen hilfreich: Ihre aktuelle Rentenauskunft, Versicherungsnachweise, Informationen zu bestehenden Vorsorgeverträgen und gegebenenfalls Ihre berufliche Laufbahn. Keine Sorge – ich unterstütze Sie dabei, alle notwendigen Dokumente zusammenzustellen.

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Kostenloses Kennenlerngespräch vereinbaren

Nehmen Sie noch heute Kontakt mit mir auf. Ich beantworte gerne Ihre Fragen zur Altersvorsorge.

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